Sachsens Reparaturbonus: Ein Anreiz für nachhaltigen Konsum und Umweltschutz
In einer Ära, die von kontinuierlichem technologischem Fortschritt geprägt ist, verkürzt sich unaufhörlich der Lebenszyklus elektronischer Geräte. Die rasante Evolution von Prozessoren, die Verbesserung von Kameras und die Einführung innovativer Funktionen üben einen unwiderstehlichen Reiz aus, der uns dazu verleitet, in regelmäßigen Abständen neue Geräte zu erstehen. Die überzähligen Altgeräte finden sich oft im Bereich des Elektroschrotts wieder.
In dieser dreiteiligen Beitragsserie haben wir uns daher intensiv mit dem Thema Nachhaltigkeit auseinandergesetzt und einen umfassenden Blick auf die verschiedenen Aspekte geworfen.
In diesem letzten Teil unserer Beitrags-Serie werden wir dich nun über den Reparaturbonus, ein Förderprogramm der sächsischen Regierung sowie dessen Rahmenkonditionen informieren.
Was ist der Reparaturbonus in Sachsen?
Der Reparaturbonus ist ein Förderprogramm der sächsischen Regierung, das darauf abzielt, die Reparatur von Elektrogeräten zu unterstützen. Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, einen finanziellen Bonus zu erhalten, wenn sie sich für die Reparatur eines defekten Elektrogeräts entscheiden, anstatt es zu entsorgen und durch ein neues zu ersetzen. Dieser Anreiz soll nicht nur die Lebensdauer von Geräten verlängern, sondern auch den Elektroschrott reduzieren und den nachhaltigen Konsum fördern.
Ziele: Nachhaltiger Konsum, Elektroschrott-Reduzierung & Förderung von lokalen Reparaturdiensten
Der Reparaturbonus in Sachsen setzt ein wichtiges Zeichen für nachhaltigen Konsum. Indem er die finanzielle Belastung der Reparatur mindert, ermutigt das Programm die Verbraucher dazu, ihre defekten Elektrogeräte nicht einfach zu entsorgen, sondern ihnen eine zweite Chance zu geben. Dies trägt dazu bei, die Überlastung von Mülldeponien zu verringern und wertvolle Ressourcen zu schonen, die bei der Produktion neuer Geräte benötigt würden.
Ein positiver Nebeneffekt des Reparaturbonus besteht zudem darin, dass er lokale Reparaturdienste stärkt. Indem die Menschen ermutigt werden, ihre Geräte reparieren zu lassen, steigt die Nachfrage nach qualifizierten Reparaturdienstleistungen vor Ort. Dies fördert nicht nur die Schaffung von Arbeitsplätzen in der Region, sondern trägt auch dazu bei, Fachkenntnisse in der Reparaturbranche zu erhalten und weiterzuentwickeln.
Wann lohnt sich ein Antrag?
Ein Förderantrag auf den Reparaturbonus lohnt sich besonders dann, wenn die Reparaturkosten in einem vernünftigen Verhältnis zum Wert des Geräts stehen. Grundsätzlich sollte die Reparatur eine wirtschaftlich sinnvolle Option darstellen und dazu beitragen, die Lebensdauer des Gegenstands zu verlängern.
Besonders bei teuren oder hochwertigen Geräten kann die Instandsetzung durch den Reparaturbonus finanziell attraktiver sein als der Kauf eines neuen Geräts. Dies gilt vor allem, wenn das Gerät ansonsten in gutem Zustand ist und nach der Reparatur noch eine längere Lebensdauer haben kann.
Voraussetzungen für eine Förderung
Um von der Finanzierungshilfe zu profitieren, müssen bestimmte Förderkriterien erfüllt sein:
- Die Instandsetzungsarbeiten dürfen erst nach dem 3. November 2023 begonnen haben.
- Die Antragstellerin oder der Antragsteller muss ihren beziehungsweise seinen Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben und mindestens 18 Jahre alt sein.
- Die Reparatur muss von einem gelisteten Reparaturunternehmen durchgeführt worden sein.
- Das reparierte Gerät muss auf der Liste der geförderten Geräte stehen.
- Eine beglichene Rechnung ist erforderlich, wobei der Rechnungsadressat mit der antragstellenden Person übereinstimmen muss.
- Der Rechnungsbetrag muss mindestens 75 EUR inklusive Umsatzsteuer betragen.
- Jede antragstellende Person kann bis zu zwei Reparaturen pro Kalenderjahr in Anspruch nehmen.
- Es ist nicht erlaubt, für die Reparatur zusätzliche finanzielle Unterstützung aus Förderprogrammen anderer öffentlicher Stellen zu beantragen.
Was wird gefördert?
Die Instandsetzung von privat genutzten Elektro- und Elektronikgeräten, die ordnungsgemäße Funktionalität eingebüßt haben und durch Reparatur wiederhergestellt werden können.
Dazu gehören:
- Elektrogeräte: Reparaturen von Haushaltsgeräten, Computern, Smartphones und anderen Elektronikprodukten.
- Möbel: Instandsetzung von Möbeln, um deren Lebensdauer zu verlängern und Ressourcen zu sparen.
- Fahrräder und Fahrzeuge: Förderung von Reparaturen an Fahrrädern, Autos oder anderen Fortbewegungsmitteln.
- Sonstige Alltagsgegenstände: Reparaturen von Kleidung, Schuhen und anderen alltäglichen Gebrauchsgegenständen.
Eine Übersicht aller förderfähigen Geräte findest du hier: https://www.sab.sachsen.de/reparaturbonus
Wer wird gefördert?
Der Reparaturbonus richtet sich an verschiedene Zielgruppen:
Privatpersonen: Einzelpersonen, die ihre persönlichen Gegenstände reparieren lassen möchten, mit Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen sowie mindestens 18 Jahre alt sind
Nicht gefördert werden: Unternehmen und Kommunen, Vereine, Stiftungen, Genossenschaften, Verbände und andere Gesellschaften.
Weitere Infos findest du dazu unter: https://www.sab.sachsen.de/reparaturbonus
Konditionen
Folgende Förderbedingungen gelten für eine Beantragung des Reparaturbonus:
- Anzahl der Reparaturen: Bis zu zwei Reparaturen pro Kalenderjahr können im Rahmen des Reparaturbonus gefördert werden.
- Maximale Förderhöhe: Die Förderung erfolgt in Form einer Anteilfinanzierung, wobei 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erstattet werden. Die maximale Förderhöhe beträgt dabei 200 Euro pro Reparatur, vorausgesetzt, der Mindestrechnungsbetrag beläuft sich auf 75 Euro.
- Nachweis der Reparatur: Als Nachweis für die durchgeführte Reparatur müssen die Antragsteller in der Regel eine Rechnung vorlegen. Diese Rechnung dient als Beleg für die getätigte Reparatur, und darauf basierend wird der Reparaturbonus rückwirkend gewährt.
- Auszahlung: Die Auszahlung vom Zuschuss erfolgt nach erfolgter Reparatur und Bezahlung des Rechnungsbetrages.
Weitere Infos zu den genauen Antragsfristen und alles weitere findest du dazu unter: https://www.sab.sachsen.de/reparaturbonus
Wie beantrage ich den Reparaturbonus?
- Die Fördermittel können erst nach Abschluss des Vorhabens beantragt werden, das heißt nach erfolgreicher Reparatur und Begleichung der entsprechenden Rechnung.
- Die Fördergelder können erst nach Abschluss des Vorhabens beantragt werden, das heißt nach erfolgreicher Reparatur und Begleichung der entsprechenden Rechnung, welche vorgelegt werden muss.
- Der Zuwendungsbescheid wird elektronisch über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank (SAB) zur Verfügung gestellt.
Weitere Infos findest du dazu unter: https://www.sab.sachsen.de/reparaturbonus
Fazit
Der Reparaturbonus in Sachsen ist ein wegweisendes Instrument, das nicht nur den nachhaltigen Umgang mit Ressourcen fördert, sondern auch das Bewusstsein für die Bedeutung von Reparaturen stärkt. Durch finanzielle Anreize und klare Richtlinien trägt diese Fördermaßnahme dazu bei, eine umweltfreundlichere und nachhaltigere Gesellschaft aufzubauen, in der Reparieren als wertvoller Beitrag zum Umweltschutz anerkannt wird.
Quellenangabe:
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (2024, 10. Januar) Reparaturbonus. Förderung der Reparatur von privat genutzten Elektro- und Elektronikgeräten. https://www.sab.sachsen.de/reparaturbonus